B S V - BAUSCHADEN SACHVERSTÄNDIGENBÜRO

P R I E B U S C H

Es werden vom

Bauschaden-SachVerständigenbüro
P r i e b u s c h

folgende Brutto-Zeithonorare verwendet:

 

Honorar des Sachverständigen:          160,00  EUR / Std.

               je angefangene Stunde          160,00  EUR


Honorar für technische Arbeitskraft:  125,00 EUR / Std.

              je angefangene Stunde            125,00 EUR


Mindestgesamthonorar z. B. für eine Beratungspauschale:  
499,00 EUR

zzgl. Nebenkosten von 5% der Rechnungssumme wie unter anderen


Fahrzeit zum Ortstermin   (Sachverständiger + technische Arbeitskraft)

Entfernungskilometer 

Fotokosten,

Portogebühren

Hilfsmittel

Laborkosten für Beprobungen



Die Honorierung kann auch nach einem zu vereinbarenden Festpreis oder einer Individualvereinbarung mit ausgesuchten Dienstleistungen erfolgen.

Für alle Dienstleistungen wird ein schriftlichen Vertrag über die entsprechenden Sachverständigenleistung geschlossen.
Dieser wird dem Kunden (Auftraggeber), nebst den SV-AGBs, zugesendet und ist, vor dem Beginn der Arbeit des Sachverständigen, komplett unterschrieben zurückzusenden, vorzugsweise per Email als PDF Anhang.

Eine Ausweisung der Umsatzsteuer ist gemäß § 19 UStG nicht möglich.

gültig ab 1. August 2022